Ein verurteilter Mörder war als Kandidat der AfD für den Münchner Stadtrat aufgestellt, wurde jedoch kurz vor der Kommunalwahl am 8. März 2026 vom Münchner Wahlamt ausgeschlossen. Der 43-jährige Kandidat hatte im Jahr 2004 seine 87-jährige Nachbarin erdrosselt und war dafür zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
Aufgrund seiner rechtskräftigen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verlor der Mann gemäß Paragraph 45, Absatz 1 Strafgesetzbuch für fünf Jahre die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden und aktiv an Wahlen teilzunehmen.
Der Mann war im März 2021 aus dem Gefängnis entlassen worden und verbüßte seine Reststrafe auf Bewährung, was seine Unwählbarkeit bestätigte.
Neben dem Mörder-Kandidaten führte die AfD auch einen verstorbenen Kandidaten (Karl-Heinz S.) auf ihrer Liste, der ebenfalls nicht zur Wahl zugelassen wurde. Dieser Fall wurde ebenfalls erst nachträglich bekannt.
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