Die (un)christliche Doppelmoral des Stephan Köthe

Am 25. April postete Stephan Köthe (MdL Baden-Württemberg, AfD Esslingen) auf seiner Website einen Artikel ¹ mit dem Titel „Gedenktag der Märtyrer des Völkermords an den Armeniern (1915) – das unendliche Leid der Armenier und wie respektlos Minister Manfred Lucha das Gedenken für Parteipolitik mißbraucht“.

Köthe: „[F]ast die gesamte armenische Bevölkerung Anatoliens [wurde] deportiert, auf Todesmärsche in die syrische Wüste geschickt, massakriert, vergewaltigt und ausgeplündert. […] Die Leugnung durch die Türkei bis heute ist eine Fortsetzung des Unrechts. […] Minister Lucha hat sein Grußwort bei einem Gedenkgottesdienst zum Völkermord an den Armeniern genutzt, um eine politische Attacke gegen die Opposition, die AfD-Fraktion im Landtag, zu führen. Die Instrumentalisierung einer Veranstaltung des Gedenkens der Opfer für tagespolitische Auseinandersetzungen ist unangemessen und würdelos. Als Mitglied der Landesregierung unterliegt Minister Lucha dem Neutralitätsgebot. Die einseitige Stigmatisierung einer demokratisch gewählten Oppositionspartei […] überschreite[t] diese Grenze. Gedenkveranstaltungen sollten Orte der Erinnerung und des Respekts sein – nicht der parteipolitischen Abgrenzung. Ich schäme mich für einen solchen Minister.

Interessanterweise erwähnt Köthe in seinem Post nicht die Tatsache, dass es sich bei den Ermordeten um Christen und bei den Tätern um Muslime handelt. Den einzigen, indirekten Hinweis gibt seine Verwendung des Wortes „Märtyrer“. Wieso vergisst das Mitglied einer Partei, die alle Muslime am liebsten abschieben möchte, diese Tatsache? Vielleicht weil er das Gedenken selbst für Parteipolitik missbraucht? Lucha war in seiner Funktion als Minister für Soziales, Gesundheit und Integration vor Ort. Der christliche Fundamentalist Köthe war gemeinsam mit seinem nicht minder radikalen Landtagskollegen und Freikirchler Joachim Kuhs zugegen; in erster Linie nicht um zu gedenken, sondern um sich mutmaßlich an die armenische Gemeinde ranzuwanzen. Man kann es wirklich nicht anders sagen. Dass Köthe aufgrund seiner Teilnahme und den anschließenden „empathischen“ Ausführungen zum Genozid zu Beginn seines Textes als menschlich rüberkommt, ist dann noch ein netter Beifang.

Ein Musterbeispiel an Doppelmoral liefert Köthe mit seiner Kritik an der Leugnung des Genozid durch die Türkei. Gleichzeitig beantragte die AfD im Dezember 2019 im Bundestag „Die deutsche Kolonialzeit kulturpolitisch differenziert auf[zu]arbeiten“. Gemeint ist der Völkermord an den Herero und Nama in der ehemaligen Kolonie Deutsch-Südwestafrika (heute Namibia). Es habe zwar „unverhältnismäßige Härten und Grausamkeiten“ gegeben, von einem „systematisch oder vorsätzlich herbeigeführten Völkermord“ könne aber keine Rede sein. Wurden Christen von Muslimen deportiert, auf Todesmärsche in die Wüste geschickt, massakriert und ausgeplündert ist das für Köthe, Kuhs und Co sehr schlimm. Aber wurden afrikanische Stämme von deutschen Kolonialisten ihrer Lebensgrundlage beraubt, unterworfen, vertrieben, massakriert und zum Verdursten in die Wüste getrieben, muss man sich jetzt schon aber mal um eine „differenzierte Auseinandersetzung“ mit dem deutschen Kolonialismus bemühen.

Zum „respektlosen“ Missbrauch des Gedenkens für Parteipolitik durch Manfred Lucha: Köthe echauffiert sich über Luchas klare Benennung der AfD als eine vom Verfassungsschutz beobachtete, rechtsradikale Partei. Auch Luchas Feststellung, dass die AfD in kein Parlament gehöre und für Rassismus, Diskriminierung, Ausgrenzung und Intoleranz stehe, stößt ihm sauer auf. Immerhin stört die Einlassung Luchas die Vibes zwischen Köthe, Kuhs und der armenischen Community. Das obligatorische Rumgewedel mit dem angeblichen Neutralitätsgebot darf in Köthes Klage natürlich auch nicht fehlen. Aber selbstverständlich hat Manfred Lucha sehr Recht. Da gedenkt man unter anderem der Deportation einer ganzen Volksgruppe, während zwei der Anwesenden zu einer Partei gehören, die genau das für Millionen von Menschen mit Migrationshintergrund fordert – bis die Startbahn glüht.

¹ Screenshot stephan-koethe.de abgerufen 09.05.2026